Account Sharing mit Sky, Maxdome oder Netflix. Dr. Klaus Lodigkeit im NDR-Interview

Von Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit

Account sharing- Ist das eigentlich illegal ?   Dr. Klaus Lodigkeit auf NDR

Immer mehr Leute nutzen Angebote für das „Fernsehen wann und was ich will“. Egal ob Maxdome, Sky oder Netflix, das Prinzip des exklusiven TVs ist gleich. Kunden können einen Vertrag mit dem jeweiligen Web-Sender abschließen und für einen monatlichen Beitrag werbefrei und zu jeder Zeit Filme und Serien ansehen.
Dafür erhalten die Nutzer Zugangsdaten- sogenannte Accounts. Durch das Einloggen dieser Daten können die bestellten Dienste genutzt werden. Zunehmend beginnen Nutzer damit ihre accounts mit der Familie, Freunden oder gar über das Internet mit Fremden zu teilen (eng. Share).
Doch ist dieser schon sehr verbreitete account-sharing-Trend in Deutschland legal?


NDR-Info Reporter Dobler wollte das genau wissen und interviewte dafür Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit. Dank der Bereitstellung der Datei, kann das Interview hier noch einmal angehört werden.

Wenn man Zugangsdaten teilt, so findet dies in einem rechtlichen Graubereich statt. Ein spezifisches Gesetz dafür existiert (noch) nicht.
Die verschiedenen Anbieter gehen mit dieser Thematik unterschiedlich um.
Netflix bietet unterschiedliche Abonnements an. Dadurch kann der Kunde die Anzahl der Geräte bestimmen, auf denen er den Dienst nutzen möchte. Die Geräte müssen sich dabei nicht in einem Haushalt befinden. Der Preis des Abos steigt mit der Anzahl.
Anders verläuft es dort bei watchever, Sky und Maxdome.
Jeder Anbieter untersagt in seinen AGB´s die Weitergabe der Zugangsdaten.
Somit kann ein Verstoß zu einer Sperrung des Accounts, einer sofortigen Kündigung und /oder gar zu einem Schadensersatzanspruch kommen.
Zwar ist bislang noch kein gerichtlicher Vorfall hinsichtlich des Account sharing bekannt, dennoch sollte man beachten, dass es sich bei der Teilung von Zugangsdaten um einen Vertragsbruch handelt.
Die Anbieter sind in der Lage die Anzahl der benutzten Geräte anhand der IP-Adressen zurückzuverfolgen. Obwohl die Mehrheit der Anbieter von einer Verfolgung absieht, wollen
einige Abo-Sender derartige Verstöße nicht tolerieren und drohen mit einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu zwei Mal der eigentlichen Jahresgebühr.
Zudem sollte man beachten, dass mit der Weitergabe der eigenen Daten auch eine Gefahr des möglichen Missbrauchs entsteht. Mit Hilfe der Daten können oft kostenpflichtige Zusatzpakete bestellt werden, die vom Dateninhaber gar nicht gewünscht sind.
Um derartige Folgen zu vermeiden ist es wohl besser sich die Filme gemeinsam mit Familie und Freunden anzusehen, anstatt seine Daten aus den Händen zu geben.

 

Dr Klaus Lodigkeit, 18.02.2016

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