Presse
Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit wird regelmäßig von der deutschen Presse zu aktuellen Entscheidungen und Nachrichten aus dem IT-Recht und Medienrecht befragt. Eine kleine Auswahl hierzu:
Zu Fahnungsaufrufen auf Facebook & Co: Interview für RTL Nord am 07.02.2017
Wir haben auf RTL Nord am 07.02.2017 ein Interview zu privaten Fahndungsaufrufen gegeben.
Das Interview finden Sie HIER
Dr. Lodigkeit auf www.spiegel.de zur Umgehung von Streaming-Anbietern in den USA 22.08.2013
Ein neuer Trend im Internet: Die Nutzung von Streaming Diensten aus den USA auch in Deutschland. Allerdings beschränken die US-Amerikanischen „Terms and Conditions“ der Unternehmen die Nutzung auf die USA. Rechtsanwalt Lodigkeit gibt Spiegel-Online ein Interview zur rechtlichen Lage bei der Umgehung solcher territorial beschränkter Streaming Dienste. Die Stellungnahme von Dr. Lodigkeit:
Dr. Lodigkeit auf SPON.
Interview in der Wirtschaftswoche (WiWo) vom 01.09.2016 zum E-Commerce Recht (Dash-Buttons auf Amazon)
Ausführliches Interview zu einem brandaktuellen Thema: Eine neue Dimension des E-Commerce erobert das Internet. Das Internet of Things! Amazon hat gerade in Deutschland den Dash-Button eingeführt. Das neue Geschäftsmodell wirft komplexe rechtliche Fragen auf.
Das vollständige Interview finden Sie HIER
Medienrecht: Fahndungsaufrufe auf Facebook – Dr. Lodigkeit nimmt Stellung in der Welt vom 07. Februar 2017
Wir haben der Tageszeitung „Die Welt“ eine rechtliche Einschätzung zu Fahnungsaufrufen auf Sozial Media gegeben.
Link zum Artikel und Download Bericht_Die_Welt
Interview über die rechtliche Haftung von Webportalen wie „4Chan“
Wenn grausige Bilder nach einem Kindsmord im Internet erscheinen fragt man sich, warum man solche Seiten nicht einfach verbietet. Dr. Lodigkeit gibt zu diesem Thema ein Statement aus rechtlicher Sicht.
Link zum Beitrag
Link zum Artikel auf stern.de
Interview für die Fernsehsendung Kontrovers im Bayerischen Rundfunk
Dr. Lodigkeit wird am 14.12.2016 um 21 Uhr zum Datenklau über die NFC Technik der Kreditkarten in der Sendung Kontrovers im Bayerischen Rundfunk befragt.
Mehr zum Thema und zur Sendung finden Sie HIER
Rechtsanwalt Lodigkeit in der aktuellen Ausgabe des Handelsblatts zu Facebook-Posts
Wir haben zu aktuellen Fragen zum Thema Hasskommentare und dem bundesweiten Medienecho im Handelsblatt Stellung genommen.
Den Artikel im Handelsblatt vom 23.02.2016 finden Sie HIER
Dr. Klaus Lodigkeit 24.02.2016
Rechtsanwalt Lodigkeit live auf Hamburg 1
Dr. Lodigkeit hat am Mittwoch den 28.11.2012 im Frühcafé auf Hamburg 1 – live – zu aktuellen Fragen des Internetrechts Stellung genommen – schauen Sie sich seine Antworten zu Abmahnungen im Internet, Rechtsverletzungen in sozialen Netzwerken wie Facebook und zum aktuellen BGH-Urteil zum Filesharing an:
Hamburg 1 Frühcafé
Dr. Lodigkeit in der Zeitschrift „Lea“ zum Rücktrittsrecht beim Onlinekauf (Januar 2016)
Ein Statement zum Rücktrittsrecht beim Onlineverkauf von Herrn Dr. Lodigkeit ist in der Zeitschrift „Lea“ (Ausgabe 4 vom 20.01.2016) zu lesen.
Nicht immer ist es so, dass vermeintliche Onlineverkäufer ihren Vertragspflichten nicht nachkommen. Manchmal bezahlen Onlinekäufer die Ware bereits, holen diese letztendlich allerdings nicht ab. In einem solchen Fall rät Herr Dr. Lodigkeit in der Zeitschrift „Lea“ in der Rubrik „Leserfragen“, den Käufer zunächst zur Abholung aufzufordern. Denn erst wenn der Käufer dieser nicht nachkommt, steht Ihnen als Verkäufer die Möglichkeit zu, vom Vertrag zurücktreten. Dabei können Sie die Ihnen entstandenen Kosten dem Käufer auferlegen bzw. von dem bereits erhaltenen Kaufpreis abziehen.
Interview der Deutschen Welle zu „Missverständlichen Äußerungen im Internet“ 21.07.2013
Dr. Klaus Lodigkeit wurde zum Thema Datenspeicherung durch die Sicherheitsbehörden, Ermittlungen im Internet der Behörden, und zu Ironischen Äußerungen in sozialen Netzwerken durch die Deutsche Welle befragt.
Das Interview wird durch die diversen Auslandsstationen der Deutschen Welle veröffentlicht. Den Deutschen Internetbeitrag der Deutschen Welle vom 21.07.2013 mit den Stellungnahmen von Herrn Dr. Lodigkeit:
Interview mit Dr. Lodigkeit
Dr. Lodigkeit zu Fahndungsaufrufen in sozialen Netzwerken (Facebook) im Saarländischen Rundfunk 16.05.2013
Dr. Lodigkeit nimmt Stellung zur Rechtmäßigkeit von Fahndungsaufrufen in sozialen Netzwerken, anbei der Internetbeitrag von SR-Online
BGH regelt die Suchvorschläge von Google (Auto-Complete) – Dr. Lodigkeit im Radiointerview (RSH, Radio Nora, Antenne MV, Klassikradio) 16.05.2013
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14.05.2013 über die Auto-Complete Suchfunktion von Google entschieden (Az.: VI ZR 269/12). Beleidigende Suchbegriffe oder solche mit einem negativen Tatsachengehalt sind ab sofort nach Beschwerde durch den Betroffenen zu entfernen. Zu den Auswirkungen des Urteils, das die Haftung von „Störern im Internet“ verschärft, hat Dr. Klaus Lodigkeit den Nachrichten diverser Radiostationen ein Interview gegeben.
Einige Stellungnahmen finden Sie hier:
RSH, Radio Nora; Antenne MV, Klassikradio
Interview auf Futurezone: Zur Pauschalabgabe auf Speichermedien – Urheberpauschalvergütung in Europa
Die Veräußerer von Speichermedien wie Festplatten, DVDs, MP3 Player, aber auch USB –Sticks usw. müssen eine Pauschalabgabe für mögliche urheberrechtlich relevante Vervielfältigungshandlungen mittels dieser Medien an die Verwertungsgesellschaften zu zahlen.
Hierdurch sollen in erster Linie Privatkopien etc. pauschal abgegolten werden und die Urheber einen Ausgleich für die Nutzung ihrer Werke erhalten. In Europa führt dies dazu, dass sog. „In den Verkehr Bringer“ dieser Waren mehrfach die Pauschalabgabe zahlen müssen: Wenn man etwa in Deutschland diese Abgabe schon entrichtet hat, so kann es sein, dass durch eine Veräußerung in Österreich im Onlinehandel die Abgabe dann nochmals anfällt. Für manche Plattformen können Zusatzkosten in Millionenhöhe entstehen. Amazon etwa liefert von seinen deutschen Zentren entsprechende Speichermedien nicht mehr nach Österreich als Verkäufer aus. Diese Problematik wird auf Futurezone, der führenden technology-news Seite im deutschsprachigen Raum behandelt. Dr.Lodigkeit gibt zur Problematik Auskunft. Artikel auf futurezone
15.04.2015
Account sharing- Ist das eigentlich illegal? Dr. Klaus Lodigkeit auf NDR
Egal ob Maxdome, Sky oder Netflix, das Prinzip des Pay-TVs ist gleich. Kunden können einen Vertrag (Achtung, je nach Anbieter sehr unterschiedlich!) mit dem jeweiligen Pay-TV-Sender abschließen und für einen monatlichen Beitrag (zumieist) werbefrei und zu jeder Zeit Filme und Serien ansehen. Zunehmend wird begonnen, die Accounts mit der Familie, Freunden oder gar über das Internet mit Fremden zu teilen (eng. Sharing).
Doch ist dieser schon sehr verbreitete account-sharing-Trend in Deutschland legal?
NDR-Info Reporter Dobler wollte das genau wissen und interviewte dafür Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit. Dank der Bereitstellung der Datei, kann das Interview hier noch einmal angehört werden.
Dr. Lodigkeit im NDR-Fernsehinterview in der Sendung Markt am 12.10.2015 um 20.15 Uhr, zum Identitätsklau
Rechtsanwalt Lodigkeit wird am 12.10.2015, ab 20.15 Uhr in der Fernsehsendung Markt des NDR zum sog „Identitätsklau“ befragt. Das Interview wird auch in zahlreichen Radiosendungen der ARD-Rundfunkanstalten am 12.10.2015 ausgestrahlt.
Es geht um den Handeln mit Fälschungen über Shops, die unetr Hinzuziehung von anderen Identitäten gegründet werden. In den USA wurden nunmher auch uniwssentlich Betroffenen – auch Deutsche – wegen einer Verantwortlichkeit für die Verletzungen der Marke „Michael Kors“ zum Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt.
Was passierte genau im „Michael Kors“ Fall und wie ist dieser rechtlich zu bewerten? Artikel zum Fall: Michael Kors
„Bewertungschaos im Internet“: Dr. Lodigkeit im Fernsehinterview im Magazin DAS! im NDR Fernsehen
28.11.2013.
„Bewertungschaos im Internet“ – am 4.12. 2013 gibt Dr. Lodigkeit ab 18:45 Uhr ein Fernsehinterview zu der Problematik im NDR Magazin „DAS!“. Nach der Übernahme des bekannten Bewertungsportals Qype durch Yelp wurden eine Vielzahl an Bewertungen neu gewichtet oder gelöscht. Der Anbieter verwies diesbezüglich auf eine interne Filterung zur Qualitätssteigerung und mehreren Kriterien der Sortierung. Viele Unternehmer sind davon betroffen und verloren positive Stimmen sowie Bewertungs-Sterne, wodurch lokale Geschäfte nicht unwesentliche Umsatzeinbußen hinnehmen mussten. Der NDR befasste sich im Rahmen der Sendung „DAS“ mit dieser Thematik und berichtete im Beitrag „Bewertungschaos im Internet“ über mehrere betroffene Unternehmen aus Hamburg. Herr Dr. Lodigkeit wurde zu diesem Thema befragt und gab eine rechtliche Beurteilung zu den Änderungen durch Yelp ab. Einerseits sei eine Neugewichtung und Filterung der Bewertungen durch Mitglieder auf Grundlage der Nutzungsbedingungen von Qype/Yelp möglich, allerdings könnten den Unternehmen trotzdem rechtliche Ansprüche zustehen, sofern diese durch eine willkürliche Neuanordnung und Filterung der Bewertungen signifikant in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG in Form ihres guten Rufs oder Image verletzt seien. Das Bewertungsportal müsste sich nach § 242 BGB gemäß dem Grundsatz auf Treu und Glauben an eine allgemeine und transparente Organisation der Bewertungen und Benotungen halten. Andernfalls wären die Einstufungen der Geschäftsbetriebe vom bloßen Zufall oder der Willkür abhängig, was letztlich die Transparenz und Glaubhaftigkeit eines kostenlosen Bewertungsportals im Internet infrage stellen würde: Fernsehbeitrag NDR Magazin „DAS!“.
VW Passat für 1€ statt 5.250 €: Interview auf delta radio
Dr. Lodigkeit hat zum neuen BGH Urteil zu Ebay auf DeltaRadio in den Nachrichten ein Statement abgegeben: Interview mit Dr. Lodigkeit. Zum Hintergrund: Der BGH hat sich in seiner Entscheidung von letzter Woche (BGH, Urt. v. 12.11.2014, Az. VIII ZR 41/14) einmal mehr zu der verbreiteten Praxis des vorzeitigen Auktionsabbruchs geäußert und an den ursprünglichen Reiz von Ebay erinnert, dass man als Käuferechte Schnäppchen machen kann. Im konkreten Fall hatte der Verkäufer einen VW Passat zum üblichen Startpreis von 1€ zunächst angeboten und schon nach wenigen Stunden das Angebot wieder gelöscht, da er außerhalb von Ebay ein besseres Angebot erhalten hatte. Dies wurde für unzulässig erklärt. Der Käufer hatte zu diesem Zeitpunkt das bisher einzige Angebot zum Startpreis abgegeben.
Der Artikel zum nachlesen.
Stellungnahme von Dr Lodigkeit in Bild am Sonntag: Strafbarkeit von sexuellen Handlungen gegenüber Jugendlichen im Internet
Nach dem aufsehenerregenden Fall von Sebastian Edathy (SPD), der sich momentan gegenüber dem Untersuchungsausschuss im Bundestag verantworten muss, diskutiert das Land über die Gefahr, die für Kinder durch Pädophile im Internet besteht. Auch der Bayrische Rundfunk nahm sich in seinem Tatort “Das verkaufte Lächeln” (So, 28. Dezember) dieses Themas an. Dr. Lodigkeit informiert in der Bild am Sonntag über die strafrechtliche Relevanz des dort dargestellten Szenarios: Ein Kind bietet Nacktfotos im Internet gegen Geschenke an.
Die ursprüngliche Gesetzeslage (§ 176 StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern)erfasste diese Fälle nicht, denn die Vorschrift greift nur bei unmittelbarem Körperkontakt, also niemals im Internet.
Der Gesetzgeber hat 2008 mit der Einführung des § 184b StGB reagiert, der insbesondere auch sexuelle Handlungen vor Kindern erfasst und damit auch grundsätzlich die Übertragung von Bildern und Videos (z.B. Skype). Wichtig ist dabei die Unterscheidung, wann sexuelle Handlungen vorliegen. Denn bloße Nacktheit ist jedenfalls nicht von der Vorschrift erfasst. Solche sog. Posing-Bilder, auf denen Kinder in nicht-sexuellen Posen abgebildet werden, dürfen nach der gegenwärtigen Gesetzeslage noch straffrei verbreitet werden.
Justizminister Heiko Maas sagte zu dieser Problematik in einem Interview mit der ZEIT:
In den vergangenen Jahren ist ein Markt für Aufnahmen entstanden, bei denen es sich nicht um Posing-Bilder mit klarem sexuellen Bezug handele. Auch solche Bilder, die Ermittler bisher nicht als Kinderpornografie klassifizierten, würden in Pädophilennetzwerken vertrieben. Dem wollen wir Einhalt gebieten.
In einem ersten Gesetzesentwurf zum neuen § 184c StGB war dementsprechend der Zusatz “pornographisch” gestrichen, um auch Material zu erfassen, das
die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten Person unter vierzehn Jahren in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung zum Gegenstand hat.
Nach erster Kritik machte das Ministerium jedoch einen Rückzieher. Der aktuelle Entwurf sieht zudem in Abs. 4 vor:
Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographischen Schriften, die sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.
Damit dürfte für die eingangs dargestellte Situation nach gegenwärtiger Entwurfslage alles beim Alten bleiben.
Den ganzen Artikel finden Sie hier: BamS 03. Januar 2015
BGH regelt die Suchvorschläge von Google (Auto-Complete) – Dr. Lodigkeit im Radiointerview (RSH, Radio Nora, Antenne MV, Klassikradio) 16.05.2013
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14.05.2013 über die Auto-Complete Suchfunktion von Google entschieden (Az.: VI ZR 269/12). Beleidigende Suchbegriffe oder solche mit einem negativen Tatsachengehalt sind ab sofort nach Beschwerde durch den Betroffenen zu entfernen. Zu den Auswirkungen des Urteils, das die Haftung von „Störern im Internet“ verschärft, hat Dr. Klaus Lodigkeit den Nachrichten diverser Radiostationen ein Interview gegeben.
Einige Stellungnahmen finden Sie hier:
RSH, Radio Nora; Antenne MV, Klassikradio
Zur Rechtmäßigkeit der Übertragung von Streams im Internet-TV: Beitrag auf Super-TV
30.04.2013
Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit nimmt in „Super TV“ Stellung zur Übertragung der Champions League durch ausländische Anbieter per Internet Stream TV.
Vollständiger Artikel
Im Interview mit dem Magazin des Hamburger Anwaltvereins, einer der größten Berufsinteressenverbände deutschlandweit, wirbt Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit für gute Inhalte auf Social Media. Er selbst nutzt die Social Media insbesondere, um eigene Publikationen vorzustellen, aber auch, um potenzielle Mandanten kennenzulernen. Den ganzen Artikel finden Sie HIER
BGH regelt die Suchvorschläge von Google (Auto-Complete) – Dr. Lodigkeit im Radiointerview (RSH, Radio Nora, Antenne MV, Klassikradio) 16.05.2013
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14.05.2013 über die Auto-Complete Suchfunktion von Google entschieden (Az.: VI ZR 269/12). Beleidigende Suchbegriffe oder solche mit einem negativen Tatsachengehalt sind ab sofort nach Beschwerde durch den Betroffenen zu entfernen. Zu den Auswirkungen des Urteils, das die Haftung von „Störern im Internet“ verschärft, hat Dr. Klaus Lodigkeit den Nachrichten diverser Radiostationen ein Interview gegeben.
Einige Stellungnahmen finden Sie hier:
RSH, Radio Nora; Antenne MV, Klassikradio
Herr Dr. Lodigkeit im Fernsehinterview der Tagesthemen vom 11.05.2016 um 22:15 Uhr
Bisher mussten sich Betreiber von freien WLAN-Spots, die in Cafés oder Burgerketten bereits gängig sind, illegale Downloads oder ähnliches seitens ihrer Kunden im Wege der Störerhaftung zurechnen lassen. Doch gestern einigte sich die Koalition auf eine Änderung des Telemediengesetzes und ebnete damit den Weg für ein freies WLAN in Deutschland.
Die Störerhaftung für private Betreiber von WLAN-Spots fällt damit ebenfalls weg. Herr Dr. Lodigkeit ist zu diesem Thema im Interview mit den Tagesthemen vom 11.05.2016 zu sehen und schildert als Experte die Situation der Mandanten, die mit einem Abmahnschreiben mit zunächst horrenden Summen von sogenannten Abmahnkanzleien der Musik- und Filmbranche konfrontiert werden.
Den Link zum Tagesthemenbeitrag finden sie HIER
BGH regelt die Suchvorschläge von Google (Auto-Complete) – Dr. Lodigkeit im Radiointerview (RSH, Radio Nora, Antenne MV, Klassikradio) 16.05.2013
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14.05.2013 über die Auto-Complete Suchfunktion von Google entschieden (Az.: VI ZR 269/12). Beleidigende Suchbegriffe oder solche mit einem negativen Tatsachengehalt sind ab sofort nach Beschwerde durch den Betroffenen zu entfernen. Zu den Auswirkungen des Urteils, das die Haftung von „Störern im Internet“ verschärft, hat Dr. Klaus Lodigkeit den Nachrichten diverser Radiostationen ein Interview gegeben.
Einige Stellungnahmen finden Sie hier:
RSH, Radio Nora; Antenne MV, Klassikradio
Das Recht der Blogger: Dr. Klaus Lodigkeit im Interview auf „Radio Stimme Russland“
In Russland gibt es nun ein umstrittenes Gesetz zur Kontrolle und Zulassung von Blogs im Internet. Den Fragen der Moderatoren von Radiosende „Stimme Russlands“ zu den deutschen rechtlichen Regelungen im Blog- und Forenrecht stellte sich Dr. Klaus Lodigkeit. Der Internetbeitrag auf Radio Stimme Russland. Dort finden Sie auch das betreffende Interview.
Dr. Klaus Lodigkeit nimmt Dozententätigkeit an der Universität Hamburg in der „Media Law Clinic“ auf
Zum 15. Oktober 2012 nimmt Rechtsanwalt Dr. Klaus Lodigkeit eine Tätigkeit als Dozent in Kooperation mit Prof. Dr. Marion Albers an der Universität Hamburg auf. In der „Media Law Clinic“ gibt er Studenten seine Erfahrungen aus der Praxis weiter und bietet einmal die Woche Hilfestellung bei der Bearbeitung von juristischen Fällen zum Internet- und Medienrecht:
Pressemitteilung der Universität Hamburg.