Lernen Sie unsere Kanzlei kennen
Die Kanzlei Lodigkeit Rechtsanwälte ist spezialisiert für die Bereiche Internetrecht, IT-Recht, Medienrecht und Markenrecht. Ihren Sitz hat die Kanzlei direkt in der Hamburger City in der traditionsreichen Poststraße schräg gegenüber der Gerhofstraße (links neben dem Eingang zum Hanseviertel – Poststr. 25). Das Team besteht aus mehreren Anwälten, alle seit vielen Jahren spezialisiert. Das Team ist jederzeit für Sie da.
Über 26 Jahre Erfahrung
Rechtsanwalt Dr. Klaus Lodigkeit hat schon im Jahre 1997 angefangen als wissenschaftlicher Mitarbeiter für IT-Recht zu arbeiten, bei einer der ersten IT-Rechts-Kanzleien in Hamburg und der allerersten IT-Fachanwältin in Hamburg. Vertragsverhandlungen im IT-Recht mit namhaften Unternehmen (etwa Lufthansa) und die ersten Rechtsfragen zum Internetrecht behandelt er schon damals. Dr. Lodigkeit bringt als dreifacher Fachanwalt vielseitige berufliche Erfahrungen in diesen Bereichen mit. Bereits das Referendariat absolvierte er beim Deutschen Patent- und Markenamt in München. Es folgten Master in Information Law and Intellectual Property am Law Center der University of Houston (Texas) sowie eine langjährige rechtsanwaltliche Tätigkeit u.a. in namhaften Großkanzleien und mittelständischen Kanzleien und einer amerikanischen Kanzlei für ein Jahr. Als selbständiger Anwalt für IT-Recht und Partner in bekannten Kanzleien begann Dr. Lodigkeit in 2004. Er wurde sodann aufgrund seiner vielfältigen Praxiserfahrung im Jahre 2008 zum Fachanwalt für IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz ernannt. Seit 2014 ist er zudem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Seit dem Frühjahr 2011 besteht die Kanzlei Lodigkeit Rechtsanwälte in der Poststraße in Hamburg.
Eine anwaltliche Vertretung kann an allen Amtsgerichten und Landgerichten und Oberlandesgerichten erfolgen. Unterstützt wird Rechtsanwalt Dr. Klaus Lodigkeit von einem Team, bestehend aus diversen Fachkräften.
Umfangreiche, spezielle Erfahrung
Die Kanzlei ist auf Internet – IT-Recht und Medien spezialisiert.
Dr. Lodigkeit ist auf allen hierfür relevanten Gebieten Fachanwalt. Der Titel Fachanwalt steht für besondere Erfahrung und Sachkunde auf einem bestimmten Rechtsgebiet.
Um den Titel führen zu dürfen muss Dr. Lodigkeit unter anderem praktische Erfahrungen anhand tatsächlich bearbeiteter Fälle in dem jeweiligen Rechtsgebiet nachweisen (IT-Recht: 50 Fälle, Gewerblicher Rechtsschutz: 80 Fälle, Urheber- und Medienrecht: 80 Fälle, vgl. § 5 I lit. r), o) und q) FAO (Fachanwaltsordnung)) – weitere Informationen zum Fachanwalt finden Sie hier: Fachanwalt – was bedeutet der Fachanwalt
Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit hat in den letzten 20 Jahren ein Vielfaches dieser geforderten Mindestfälle erfolgreich betreut und hat dafür die Titel Fachanwalt für IT-Recht, Gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht verliehen bekommen: Ausgezeichnete Fachkompetenz. Schauen Sie sich unsere Fallbeispiele an.
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Für Sie ist ein erster Gesprächstermin bei uns selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Das Ziel ist ein persönliches Kennenlernen und Austausch mit Ihrem Ansprechpartner und Experten über Ihre Wünsche, Vorstellungen und Ziele.
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