Freiheitsstrafe und andere Sanktionen für Verstoß gegen die DSGVO? – Fachaufsatz
In Abgrenzung zu Geldbußen, die nach Art. 83 DS-GVO verhängt werden können, sieht Art. 84 DS-GVO andere Sanktionen für Verstöße gegen die DS-GVO vor. Diese müssen jedoch erst von den Mitgliedsstaaten in Ausübung eines weiten Regelungsspielraums festgelegt werden. Damit enthält die Vorschrift eine Öffnungsklausel, die in der Praxis zu Unterschieden bei der Durchsetzung des Rechts…