Rechtsanwalt Lodigkeit in der aktuellen Ausgabe des Handelsblatts zu Facebook-Posts
Wir haben zu aktuellen Fragen zum Thema Hasskommentare und dem bundesweiten Medienecho im Handelsblatt Stellung genommen. Solche Kommentare können zum Teil unzweifelhaft den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen (§ 130 StGB). Manche Kollegen sehen Facebook bzw. Herrn Zuckerberg als Gehilfe (Beihilfe) einer solchen Volksverhetzung.