Werberecht und YouTube
Als Folgebeitrag zum Aufsatz mit dem Thema: YouTuber – Reicht unsere Rechtsordnung noch aus? (Teil 1): Rundfunklizenzen beim Livestreaming auf YouTube (zum Beitrag) beschäftigt sich Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit mit der Fragestellung, welche werberechtlichen Anforderungen von YouTubern und Live-Streamern zu beachten sind. Denn insbesondere das sogenannte Influencer-Marketing erfährt auch auf telemedienähnlichen Plattformen eine besondere Beliebtheit.