Haftung für „offene“ WLANs und Netzwerke
In unserer Praxis zeigt sich, dass für Netzwerkbetreiber oft noch kein ausreichendes Bewusstsein dafür besteht, dass man für die illegalen Handlungen Dritter über das Netzwerk in die Haftung genommen werden kann. Dies betrifft „feste“ Netzwerke, aber sehr häufig auch WLANs: Viele Internetnutzer verwenden für den Zugang zum Internet sogenannte Wireless Local Area Networks (WLANs). Hierbei…