Das Persönlichkeitsrecht – Rechtsverletzungen in der digitalen Welt

Von Angela

Die Rechte in der Digitalen Welt sind vielfältig – besonders relevant für den digitalen Nutzer der heutigen Zeit ist dabei das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Im Vordergrund steht dabei meist das Datenschutzrecht durch unerwünschte Veröffentlichungen, die oftmals das Recht am eigenen Bild oder etwa den Schutz der Ehre umfassen. Die Persönlichkeitsrechte des Menschen werden in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht bezweckt den Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in den Lebens- und Freiheitsbereich.

Grundsätzlich haben dabei alle Menschen „das Recht am eigenen Bild“. Demnach dürfen Bilder und Videos der eigenen Person nur mit Zustimmung veröffentlicht werden. Ausnahmen dieses Rechts bestehen nur bei größeren Menschenmengen, wie auch Personen des öffentlichen Lebens. Was kann man also tun, wenn dieses Recht am eigenen Bild verletzt wurde?

Herr Dr. Lodigkeit wurde als ein auf IT-Recht spezialisierter Anwalt zu diesem Thema im Rahmen eines Artikels der Lübecker Nachrichten befragt. Dort konnte er explizit die Möglichkeiten aufführen, die man als Betroffener ergreifen kann, wenn ein Bild der eigenen Person unberechtigt auf Plattformen zu sehen ist. Dabei sollte man zunächst “den Veröffentlicher anschreiben und um Entfernung bitten“. Sollte dieser nicht reagieren, könnte man aber auch über die veröffentlichende Plattform direkten Kontakt zu einem Ansprechpartner suchen.

Eine weitere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bildet dabei der Schutz der persönlichen Ehre, der ebenso über das Grundgesetz erfolgt. Dieses Recht greift in das Äußerungsrecht eines Dritten an der Stelle ein, wo Personen gezielt diffamiert werden sollen und unwahre Tatsachen behauptet werden. Meinungsäußerungen und wahre Tatsachenbehauptungen genießen dabei grundsätzlich den Schutz der Meinungsfreiheit. Unwahre Tatsachenbehauptungen dienen hingegen nicht mehr der Meinungsbildung.

Er berichtet auch über seine Erfahrungen, wie schnell die Betroffenen zu einer Durchsetzung Ihrer Rechte kommen können, wie dieser Ausschnitt aus dem Artikel zeigt:

 

Klaus Lodigkeit Interview zu Datenschutz
(Lübecker Nachrichten, 6. November 2019)

Daneben berichtet auch die Landesdatenschutzbeauftragte Schleswig-Holstein über die Schwierigkeiten Anspruchsdurchsetzung nach dem Datenschutzrecht.

Die Kanzlei Lodigkeit Rechtsanwälte hat bereits eine große Anzahl von Fällen bearbeitet, im Rahmen derer das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Verletzungsgegenstand zur Frage stand. Unter anderem Verleumdung, unwahre Tatsachenbehauptungen oder Diffamierungen sind dabei oftmals Thema. Eine längere Erfahrung mit diesen Fällen lassen Prognosen hinsichtlich von Erfolgsaussichten sowie auch zeitliche Einschätzungen zu.

Zunächst wird dabei die Entfernung des Inhalts durch den Anwalt gefordert, aber auch eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ gestellt, aufgrund derer eine zukünftige Rechtsverletzung fortlaufend ausgeschlossen werden soll.

Insbesondere bei schweren Fällen ist die Einholung anwaltlicher Unterstützung sinnvoll, da auf diesem Wege oftmals eine schnellere Durchsetzung des eigenen Rechts gewährleistet werden kann. Bei extremen Rechtsverstößen ist auch oftmals eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll. 

Vorsicht ist dabei jedoch auf beiden Seiten geboten, auch sollte man selbst die Grenzen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anderer achten. Problematisch kann dies nach Auffassung Dr. Lodigkeits vor allem bei Bewertungen im Internet und beim Bloggen. Auch hier kann die Abgabe eine kurzfristigen Unterlassungserklärung jedoch hilfreich sein. Beachtet werden sollte vor allem, „dass die Grenzen der eigenen Freiheit dort aufhören, wo die Rechte des Betroffenen anfangen“.

Schulz, Oliver: Rechte in der digitalen Welt – Was tun bei Verletzungen der Persönlichkeitsrechte?, in: Lübecker Nachrichten (2019), S. 19.

https://www.ln-online.de/Lokales/Luebeck/Rechte-digitale-Welt 

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