In Deutschland gilt grundsätzlich das Prinzip der Wettbewerbsfreiheit, welche als Bestandteil der allgemeinen Handlungsfreiheit im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG anerkannt ist. Danach ist es im Grunde jedem erlaubt, sich am wirtschaftlichen Wettbewerb zu beteiligen.
Dies gilt zumindest, soweit die Betätigung nicht durch gesetzliche Verbote eingeschränkt wird. Da Marktteilnehmer häufig die „Spielregeln“ eines fairen Wettbewerbs missachten, hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, die das wirtschaftliche Miteinander der im internationalen Wettbewerb Teilnehmenden in weiten Teilen regeln. Einschränkungen greifen vor allem dann, wenn die Rechte Dritter betroffen sind.
Das Wettbewerbsrecht lässt sich einerseits gliedern in das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (Wettbewerbsrecht im engeren Sinne), welches weitestgehend im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) normiert ist. Weitere ergänzende Vorschriften finden sich u.a. auch im Markengesetz, der Preisangabenverordnung (PAngVO) sowie im Heilmittelwerbegesetz.
Das Lauterkeitsrechts gibt im Wesentlichen wirtschaftliche Verhaltensweisen vor, die ein faires Miteinander der am Wettbewerb partizipierenden Unternehmen ermöglichen sollen. Neben dem Schutz der Mitbewerber soll auch der Verbraucher mittelbar geschützt werden. Zudem hat auch die Allgemeinheit ein Interesse an einen unverfälschten Wettbewerb.
Andererseits kann man das Wettbewerbsrecht in das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht) aufteilen. Hier sei insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erwähnt. Das Kartellrecht zielt auf eine generelle Sicherung des freien Wettbewerbs ab, etwa indem Monopolstellungen bzw. wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen verhindert werden.
Wer in seinen Rechten auf freien, unlauteren, gerechten Wettbewerb verletzt wird, hat die Möglichkeit, Unterlassung und Schadensersatz zu verlangen. Gerade Werbekampagnen, Internetauftritte oder auch reine Äußerungen im Internet können gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Wir prüfen Ihre Werbung oder die Ihrer Konkurrenten und schützen Sie vor einer Abmahnung oder mahnen für Sie ab.
Haben Sie Fragen zum Wettbewerbsrecht, wurden Sie abgemahnt oder möchten Sie einen Mitbewerber abmahnen? Wir beraten Sie umfassend und kompetent. Bauen Sie auf unsere Erfahrung.
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