Rechtsanwalt Dr. Klaus Lodigkeit ist nun offiziell als Datenschutzbeauftragter(TÜV) nach BDSG (neu) und DSGVO zertifiziert!…
In der Zeitschrift „Lea“: Dr. Lodigkeit zum Onlinevertragsrecht
Ein Statement zum Rücktrittsrecht beim Onlineverkauf von Herrn Dr. Lodigkeit ist in der Zeitschrift „Lea“ (Ausgabe 4 vom 20.01.2016) zu lesen.
Nicht immer ist es so, dass vermeintliche Onlineverkäufer ihren Vertragspflichten nicht nachkommen. Manchmal bezahlen Onlinekäufer die Ware bereits, holen diese letztendlich allerdings nicht ab. In einem solchen Fall rät Herr Dr. Lodigkeit in der Zeitschrift „Lea“ in der Rubrik „Leserfragen“, den Käufer zunächst zur Abholung aufzufordern. Denn erst wenn der Käufer dieser nicht nachkommt, steht Ihnen als Verkäufer die Möglichkeit zu, vom Vertrag zurücktreten. Dabei können Sie die Ihnen entstandenen Kosten dem Käufer auferlegen bzw. von dem bereits erhaltenen Kaufpreis abziehen.
Anbei der Ausschnitt des Artikels