Interview auf Wirtschaftswoche-Online zu den neuen Dash-Buttons von Amazon

Von Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit

Interview mit uns vom 01.09.2016 in der Wirtschaftswoche (WiWo) zu einem brandaktuellen Thema:
Eine neue Dimension des Internets erobert den E-Commerce. Das Internet of Things!

Amazon hat gestern den Dash-Button eingeführt. Man kann per Klick auf einen Knopf einen festbestimmten Artikel kaufen (bzw. nachbestellen).
Beispiel: das Waschmittel ist alle und man bestellt durch Druck auf seinen Persil-Knopf an der Waschmaschine eine weitere Lieferung. Über eine App wird eine Bestellung ausgelöst. Der Dash-Button ist Teil des Internet of Things Systems – kleine Buttons, Beacons, Knöpfe und andere Gegenstände, die mit dem Internet verbunden sind. Ob das (so) rechtlich zulässig ist, wird sich zeigen, denn generell gilt, dass der Verbraucher immer über die Identität des Lieferanten, die wesentliche Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung, Bruttopreis, Lieferkosten, Lieferbedingungen, Zahlungsbedingungen, das Widerrufsrecht, Kündigungsbedingungen (bei Dauerschuldverhältnissen wie zum Beispiel Abonnements) informiert werden muss. Das ist bei einem solchen Button kaum möglich.

(Bildquelle: Amazon.de)

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