AGB Recht (IT-Recht)
AGB-Recht in der IT
Für verschiedene Bereiche in der IT ist es unvermeidbar individualisierte AGB zu definieren, um mögliche Probleme zu verhindern. In den folgenden Abschnitten zeigen wir Ihnen, warum entsprechende AGB wichtig sind.
Gerade für Softwarehersteller von Individualsoftware bestehen Unsicherheitsfaktoren in vielerlei Hinsicht. So ist im Rahmen der Vertragsgestaltung eine Vielzahl von Einzelproblemen zu regeln, die oft vergessen werden und die dann meist jahrelange Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. Dies kann man vermeiden, indem man frühzeitig eigene AGB erstellt, die zur Grundlage der zukünftigen Geschäfte entwickelt werden. So kann man, trotz der Spezialität eines jeden Einzelfalls, doch sicher sein, dass man zumindest einen gewissen Grundstock von Vereinbarungen für Standardprobleme immer zur Hand hat. Gerne erstellen wir Ihnen entsprechende AGB.
In Internetshops werden regelmäßig sogenannte Fernabsatzverträge geschlossen, bei denen vielerlei Dinge zu berücksichtigen sind. Bei Kaufverträgen im Internet sind insbesondere zahlreiche Verbraucherschutzregelungen zu beachten und einzuhalten. So haben Verbraucher, die im Internet Kaufverträge abschließen, beispielsweise besondere Widerrufs- und Gewährleistungsrechte, die sich in den AGB wiederfinden müssen. Ebenso muss der Verbraucher in den AGB darüber aufgeklärt werden, wie und unter welchen Umständen der Vertrag überhaupt zustande kommt, wie Zahlung und Versand abgewickelt werden usw. Doch nicht nur Inhalt und Ausgestaltung der AGB sind von rechtlicher Bedeutung. All das nützt nichts, wenn die AGB nicht wirksam sind – dafür bedarf es mitunter einer bestimmten Kenntlichmachung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre AGB rechtswirksam in Ihren Internetshop platzieren. Internetshop-Betreiber sollten daher ihre AGB auf Inhalt und Form überprüfen lassen. Es ist zudem dringend davon abzuraten, fremde und/oder standardisierte AGB für den eigenen Internetshop zu übernehmen, da ein individueller Shop stets auch individueller AGB bedarf. Wir unterziehen Ihre AGB einer rechtlichen Prüfung und helfen Ihnen bei der Erstellung maßgeschneiderter AGB.
Bei dem Einkauf von Software kommt es maßgeblich darauf an, in welcher Form und in welchem Umfang die Lieferung der Software zu erfolgen hat. Mit der Erstellung von entsprechenden AGB kann dafür Sorge getragen werden, dass Lieferung und Abnahme genau geregelt werden, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Es bietet sich häufig an, zudem eine Vereinbarung hinsichtlich einer möglichen Funktionsprüfung und Wartungsarbeiten zu treffen. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie geeignete AGB für Software-Einkäufe entwickeln.
Nicht nur natürliche oder juristische Personen des Privatrechts betätigen sich rechtsgeschäftlich am Markt. Die öffentliche Hand wickelt ebenso zivilrechtliche Rechtsgeschäfte ab, auch wenn dies nicht ihrem primären Aufgabengebiet entspricht. Im Bereich des IT-Rechts ist es vorstellbar, dass für Büros Hardware gekauft werden muss, oder (Standard-)Software zu beschaffen ist. Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, müssen zudem immer wieder Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden. Unabdingbar für eine funktionierende Verwaltung sind auch neueste Upgrades der Behördensoftware sowie Mitarbeiterschulungen im IT-Bereich. So vielfältig die Betätigungsfelder der öffentlichen Hand im IT-Wesen sein können, so vielfältig sind auch die Vertragsgestaltungen, mit denen dies abgewickelt wird. Sofern die öffentliche Hand im Bereich des IT-Vertragsrechts beteiligt ist, findet eine spezielle Form von AGB Anwendung, die sogenannten ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT).
Ähnlich wie bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, können die EVB-IT auch einer inhaltlichen Kontrolle unterzogen werden. Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um die EVB-IT.
Die Lieferung komplexer Hardwaresysteme umfasst wirtschaftliche Risiken, insbesondere dann, wenn der Abnehmer (unberechtigt) Mängel geltend macht und auf diesem Wege die Abnahme und damit auch die Bezahlung hinauszögert. Um sich hier abzusichern, ist eine umsichtige Vertragsgestaltung, die sich insbesondere auch an der jeweiligen technischen Eigenart des Vertragsgegenstandes orientiert, unabdingbar.
Vermeiden Sie unnötige Risiken im Vorfeld. Wir können Ihnen helfen.
Unsere Blogbeiträge zum Thema AGB-Recht
Vortrag an der HAW über die KI-Verordnung und die DSGVO
Referat von Herrn Rechtsanwälte Dr. Lodigkeit und Rechtsassessor Weiland via Big Blue Button Hamburg. Am 9. November 2021 war die Expertise von Herrn Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit und Rechtsassessor Weiland, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kanzlei Lodigkeit Rechtsanwälte, zum Thema Künstliche Intelligenz und Datenschutz im Rahmen des Seminars „Künstliche Intelligenz in der Verwaltung – eine interdisziplinäre Perspektive“ an…
Rechtliche Schwierigkeiten bei der agilen Softwareentwicklung
In der Softwareentwicklung verändern sich nicht nur die technischen Gegebenheiten ständig, sondern auch die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Software-Entwickler. Insoweit ist es wichtig einen passenden Vertrag zu vereinbaren. Gerade wenn es um die Entwicklung von Software für sehr spezielle Aufgaben mit komplexen Inhalten geht, ist häufig eine ausgiebige Planung erforderlich. Klassisch wird dies mit dem…
BGH verbietet den Vertrieb von Bots
Positive Entscheidung für Entwickler von Games: Der Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 253/14) hat entschieden, die Bots „Honorbuddy“ und „Gatherbuddy“ für das Online-Computerspiels World of Warcraft (WoW) sind wettbewerbswidrig. Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Oberlandesgericht Hamburg (Urteil vom 06.11.2014 – Az.: 3 U 86/13) bestätigt, wonach der Vertrieb der Automatisierungssoftware (Bots) „Honorbuddy“ und „Gatherbuddy“ für…
Interview auf Wirtschaftswoche-Online zu den neuen Dash-Buttons von Amazon
Interview mit uns vom 01.09.2016 in der Wirtschaftswoche (WiWo) zu einem brandaktuellen Thema: Eine neue Dimension des Internets erobert den E-Commerce. Das Internet of Things! Amazon hat gestern den Dash-Button eingeführt. Man kann per Klick auf einen Knopf einen festbestimmten Artikel kaufen (bzw. nachbestellen). Beispiel: das Waschmittel ist alle und man bestellt durch Druck auf…