Die Pressefreiheit ist eine große Errungenschaft unseres Grundgesetzes, die für eine öffentliche Meinungsbildung von großer Bedeutung ist. Geschützt werden vor allem Druckerzeugnisse, wie Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Plakate oder Flugblätter. Ihnen gemein ist, dass sie einer unbestimmten Anzahl von Personen zugänglich gemacht werden. Die Institution der Presse verdient zu Recht einen besonderen Schutz durch die Verfassung. Selbst vermeintlich unseriöse Presse wird durch das Grundgesetz geschützt. Dennoch kann sich Pressetätigkeit auch negativ z.B. auf die Rechte des Einzelnen auswirken oder diese gar verletzen, auch wenn Journalisten eine besondere Sorgfaltspflicht im Rahmen ihrer Tätigkeit zu beachten und für eine wahrheitsgemäße Berichterstattung Sorge zu tragen haben.
In der praktischen Arbeit kommt das Presserecht häufig in Fällen wahrheitswidriger Berichterstattung zur Anwendung. Die Veröffentlichung kann dabei eine Verletzung der speziellen Pressegesetze der Länder darstellen, ebenso liegt meist eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor. Dann muss zuerst die Unterlassung der betreffenden Äußerungen z.B. in Zeitungsartikeln oder die Unterlassung der Nutzung von Fotos bewirkt werden. Neben der Unterlassung kommt häufig eine Gegendarstellung in Betracht. Mitunter kann auch eine Schadensersatzforderung oder eine Geldentschädigung erhoben werden.
Möchten Sie gegen eine Berichterstattung vorgehen, die nicht der Realität entspricht und durch die Sie unmittelbar betroffen sind? Wir zeigen Ihnen rechtliche Wege auf.
Bei negativen Bewertungen im Internet helfen wir Ihnen! Bundesweit! Wichtig ist ein gutes Reputationsmanagement. Seit 1997 ist Dr. Lodigkeit im IT-Recht tätig und sorgt für den guten Ruf von Unternehmen und auch Privatpersonen im Internet seit 2007.
Als Folgebeitrag zum Aufsatz mit dem Thema: YouTuber – Reicht unsere Rechtsordnung noch aus? (Teil 1): Rundfunklizenzen beim Livestreaming auf YouTube (zum Beitrag) beschäftigt sich Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit mit der Fragestellung, welche werberechtlichen Anforderungen von YouTubern und Live-Streamern zu beachten sind. Denn insbesondere das sogenannte Influencer-Marketing erfährt auch auf telemedienähnlichen Plattformen eine besondere Beliebtheit.
Die Videoplattform YouTube ist aus der internationalen Medienlandschaft nicht mehr wegzudenken. Bei steigenden Nutzerzahlen und immer größer werdender Reichweite der Plattform an sich und einzelner Kanäle im Besonderen werden auch rechtliche Fragen im Zusammenhang mit speziellen Funktionen der Webseite immer relevanter. Insbesondere die Funktion zur Übertragung eines Livestreams birgt zahlreiche Fragestellungen, die internetrechtliche und medienrechtliche…
Wir wurden von der Frankfurter Allgemeinen Sonntag zum Fall Sigi Maurer interviewt und werden in der Ausgabe
Wir haben auf RTL Nord am 07.02.2017 ein Interview zu privaten Fahndungsaufrufen gegeben. Das Interview auf RTL nebst einer exklusiven Stellungnahme finden Sie HIER Unser Beitrag zum Thema: Private Fahndungsaufrufe sind generell unzulässig. Die Veröffentlichung eines Fahndungsvideos auf Facebook ist juristisch wie folgt zu bewerten:
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