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Rechtswidriger Upload von Musikwerken: 15 € Schadensersatz
Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 08.10.2010 (Az.: 308 O 710/09) entschieden, dass bei einem rechtswidrigen Upload eines Musikwerkes über eine Internet-Tauschbörse für jedes Lied ein Schadensersatz in Höhe von 15,00 € an den Rechteinhaber zu zahlen sei. In Anbetracht der sonst erheblich höher ausfallenden Verurteilungen zu Schadensersatz in Filesharing-Fällen, überrascht das Urteil des Landgerichts Hamburg in positiver Hinsicht.
Allerdings betrafen die Rechtsverletzungen in der Entscheidung zwei Musiktitel, welche bereits zwischen 12 und 18 Jahren alt gewesen seien. Das Gericht vertrat daher die Ansicht, dass in Anbetracht des Alters der zum Upload bereitgehaltenen Lieder die Nachfrage an einem Download derartiger Lieder nicht besonders hoch einzuschätzen sei. Da diese auch nur für eine kurze Zeit zum Upload bereitgehalten worden seien, habe es nicht zu besonders vielen Downloads kommen können, so dass der Schaden mit 15,00 € pro Lied zu bemessen sei.