Als Folgebeitrag zum Aufsatz mit dem Thema: YouTuber – Reicht unsere Rechtsordnung noch aus? (Teil…
Die Videoplattform YouTube ist aus der internationalen Medienlandschaft nicht mehr wegzudenken. Bei steigenden Nutzerzahlen und immer größer werdender Reichweite der Plattform an sich und einzelner Kanäle im Besonderen werden auch rechtliche Fragen im Zusammenhang mit speziellen Funktionen der Webseite immer relevanter. Insbesondere die Funktion zur Übertragung eines Livestreams birgt zahlreiche Fragestellungen, die internetrechtliche und medienrechtliche Bedeutung haben. In der Diskussion ist die Zweckmäßigkeit einer Anwendung der bereits bestehenden Normen zu Rundfunk und Fernsehen auf die Betreiber von besonders reichweitestarken YouTube-Kanälen. Auch andere telemedienähnliche Plattformen wie z.B. Twitch sind von der Anwendung betroffen. In einem Artikel in der Fachzeitschrift AnwaltZertifikatOnline IT-Recht hat Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit beleuchtet, welche Anforderungen im Bereich des Rundfunkrechts von YouTubern bzw. Live-Streamern zu beachten sind.
Lodigkeit, AnwZert ITR 17_2017 Anm. 3 (YouTube_1)
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