Wir freuen uns, nunmehr das erste Skriptum zum Blogrecht in Deutschland zu veröffentlichen. Grundlage hierfür…
Vorgehen gegen geschäftsschädigende Blog- und Forenbeiträge möglich!
In Blogs und Foren im Internet hat heutzutage jeder die Möglichkeit, über die Dienstleistung oder Ware eines Unternehmens zu urteilen. Neben berechtigter Kritik findet man häufig Beiträge, die übertrieben sind, und manchmal sogar Existenz vernichtender Art sind.
Die Gerichte erkennen mittlerweile an, dass nicht jede Kritik vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt ist und unterbinden gewisse Beiträge:
Das Landgericht Hamburg (Urt. v. 04.12.2007 – Az. 324 O 794/07) bestätigte im Jahr 2007 eine einstweilige Verfügung, die im Ergebnis den Betreiber eines Internet-Blogs dazu verpflichtet, alle Leserbeiträge noch vor der Veröffentlichung zu überprüfen und geschäftsschädigende Äußerungen gegenüber einem Unternehmen auf der Blog-Seite zu unterbinden. Dabei ging es um den Fall, dass ein anonymer Besucher der Website zu später Nachtzeit seine persönliche Meinung zu einem Blog-Beitrag auf der Internetseite des Betreibers veröffentlichte. Inhalt des Blog-Beitrags war eine kritische Auseinandersetzung mit einem Unternehmen. Der Kommentar des Unbekannten dazu glitt ins Beleidigende ab. Der betroffene Betreiber entdeckte den Beitrag noch im Laufe des Vormittags und stoppte die Veröffentlichung. Das Unternehmen, welches sich durch die Äußerungen des Besuchers verletzt sah, gab sich damit jedoch nicht zufrieden. Es forderte den Betreiber der Website mittels einstweiliger Verfügung zur Unterlassung jeglicher, auch äußerst kurzfristiger Veröffentlichung des verletzenden Beitrags auf.
Mit der Bestätigung dieser Verfügung stellt das Landgericht Hamburg nun hohe Anforderungen an Website- und Forenbetreiber. Dass ein Webmaster in gewisser Weise dafür verantwortlich ist, die Veröffentlichung von rechtswidrigen Äußerungen auf seinen Seiten zu unterbinden, ist selbstverständlich. So steht auch fest, dass ein Forenbetreiber Beiträge umgehend zu entfernen hat, wenn er von deren rechtswidrigen Inhalt erfährt. Das LG Hamburg führt seine strenge Haltung gegenüber Websitebetreibern nun jedoch durch erhöhte Prüfungspflichten fort. Es reicht nicht, dass man zeitnah die Besucherbeiträge überprüft und so Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erlangt. Der Betreiber hat nun vielmehr vorsorglich alle Beiträge zu überprüfen. Dies soll zwar nur für Diskussionsthemen von hoher Aktualität und Brisanz gelten. Fest steht aber, dass es Möglichkeiten gibt, gegen unternehmensschädliche Kritik im Internet vorzugehen.